Baumhausen
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Das wahrscheinlich größte Baumhaus Deutschlands

Satzung


Baumhausen

Satzung

 


§ 1 BS

Den Anweisungen der Vorgesetzten ist ausnahmslos Folge zu leisten. Bei einem Möglichen Dissens dieser wird die nächste Dienstebene zu Rat gezogen. In jeder Ebene gilt das Demokratische Prinzip, das nur durch entgegengerichtete Meinungen Angehöriger einer höheren Ebene außer Kraft gesetzt werden kann.

 

§ 2 BS

Oberste Instanz aller Gewalten ist die Führungsriege, bestehend aus dem Triumvirat (AWS). Es kann als einzige Gesetze erlassen sowie bestehende ändern. Jede Person, die den Ansichten des Triumvirats entgegensteht, kann von diesem ohne Nennung eines Grundes degradiert oder gebannt werden.

 

§ 3 BS

Sich auf Baumhausgrund befindende Personen können in folgende Dienstebenen eingeteilt werden, wobei „Führungsperson“ den höchsten und „Besucher“ den niedrigsten Grad beschreibt.

Besucher

Helfer auf Probezeit (SN)

Helfer (N)

leitender Helfer (N Ltd)


Arbeiter (A)

leitender Arbeiter (A Ltd)

Leiter eines Aufgabenbereiches (L)

Führungsperson (F)


 

Beförderungen wie Degradierungen können ausnahmslos von der Führungsebene und dazu berechtigten Personen (vgl. § 4 BS) ohne Nennung eines Grundes gebilligt sowie abgelehnt werden. Wenn keine Führungsperson anwesend ist, geht die Führungsgewalt auf die Person der höchsten im Moment verfügbaren Ebene über. Deren Entscheidungen können aber jederzeit von der Führungsebene widerrufen werden. 

 


§ 4 BS

Die Entscheidungen der nicht in der Führungsebene stehenden Personen beziehen sich nur auf Degradierungen, sowie Beförderungen. Über sowohl Neubau als auch Abriss eines Gebäudes auf dem Baumhausen Areal kann ausschließlich in der Führungsebene entschieden werden.
Die Entscheidungen über Degradierungen beziehungsweise Beförderungen können nur von Personen in folgenden Dienstgraden gefällt werden:

 


 

leitender Helfer (N Ltd)

leitender Arbeiter (A Ltd)

Leiter eines Aufgabenbereiches (L)

Führungsperson (F)


N Ltd und A Ltd dürfen diese nur innerhalb ihrer Abteilung vornehmen.

 


§ 5 BS


Besucher können von der Führungsebene oder deren Stellvertretern, bei der Abwesenheit aller Führungspersonen, zum Gast erklärt werden. Dieser hat dann alle Rechte einer Führungsperson, darf aber weder Entscheidungen fällen noch eigenständig handeln.

 

 
§ 6 BS
 

Weibliche Besucher im Alter von 16 bis 20 Jahren werden bevorzugt behandelt.




































 

 

 

 

 

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